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NACHHALTIGKEIT

Energiesparmassnahmen für eine nachhaltige Stromversorgung.

Förderprogramm Heizen: Wärmepumpe

Erzeugen Sie die Wärme in Ihren vier Wänden ökologisch nachhaltig mit einer Wärmepumpe. Mit modernen Wärmepumpen ist es möglich bis zu 75% der benötigten Wärmeenergie aus der Umwelt zu beziehen. Das heisst, mit 1 kWh elektrischem Strom erhalten Sie 4 kWh Wärme.

Förderung der Energieeffizienz

Gefördert werden Ersatzanlagen bestehender Öl- und Gasheizungen und Elektrodirektheizungen sowie der Ersatz von Luft-Wasser-Wärmepumpen. Ebenfalls gefördert wird der Neubau von Erdsonden-Wärmepumpen. Der Ersatz bzw. die Sanierung einer bestehenden Erdsonden-Wärmepumpe wird hingegen nicht gefördert. Die Förderbeiträge werden mittels Beitragszahlungen einmalig geleistet.

Fördersätze

Pro 10m Bohrtiefe und Sonde erhalten Sie CHF 75.–, gesamthaft max. CHF 1’500.–. Für Überbauungen (Mehrfamilienhäuser, Gewerbeliegenschaften) mit mehreren Sonden liegt die Obergrenze bei CHF 6’000.–.

Sämtliche Angebote und Förderbedingungen sowie der Stand der verfügbaren Mittel sind auf unserer Website www.ewromanshorn.ch ersichtlich.

So gehen Sie vor

  • Füllen Sie den Förderantrag aus und reichen Sie diesen beim EW Romanshorn ein. Den Förder­antrag finden Sie in unserem Onlineschalter.
  • Beitragsberechtigt sind nur Anlagen, deren Fördergesuch vor Installationsbeginn eingereicht wurde. Ein anschliessender Installationsbeginn vor Erhalt der Förderzusage erfolgt auf eigenes Risiko.
  • Der Förderentscheid wird schriftlich mitgeteilt.
  • Beitragsberechtigt sind neu installierte Erdsonden Wärmepumpen als Ersatz von bestehenden Ölheizungen, Gasheizungen und Elektrodirektheizungen sowie der Ersatz von Luft-Wasser-Wärmepumpen oder der Neubau von Erdsonden-Wärmepumpen.
  • Vor Installationsbeginn müssen das Anschlussgesuch für elektrische Wärme und die Installationsanzeige des Elektroinstallateurs dem EW Romanshorn eingereicht werden.
  • Die Wärmepumpen inkl. Zusatzheizungen müssen für eine Sperrung durch das EW Romanshorn von täglich 2× 1 Stunde ausgelegt werden.
  • Die Sperrfunktion wird durch Mitarbeiter*innen des EW Romanshorn kontrolliert und abgenommen.
  • Die Wärmepumpe muss das Gütesiegel «Wärmepumpen der Fachvereinigungen Wärmepumpen Schweiz FWS» oder ein gleichwertiges Gütesiegel tragen.
  • Gefördert werden nur Erdsonden-Wärmepumpen, welche in der Schweiz und im aktuellen Förderprogramm (ab 1. Januar 2023) gekauft wurden. Der Baubeginn hat im Förderjahr zu erfolgen. 
  • Die Inbetriebnahme der Anlage muss innerhalb von 12 Monaten nach Förderzusage erfolgen, ansonsten verfällt die Zusage anspruchslos.
  • Gesuchsteller*innen müssen Stromkund*innen des EW Romanshorn sein und während mind. 2 Jahren nach Erhalt des Förderbeitrages Basis-Strom oder Natur-Strom als Stromprodukt beziehen.
  • Die Summe aller Beiträge für die Förderung ist auf CHF 100’000.– limitiert. Die Reihenfolge des Eingangs der Förderanträge ist massgebend. Das EW Romanshorn entscheidet über Art und Höhe der Förderbeiträge abschliessend. Der Entscheid ist nicht anfechtbar. Es besteht kein Rechtsanspruch.
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Weitere Informationen

Alle Förderanträge und Newsletter-Ausgaben finden Sie in unserem Onlineschalter.


Genossenschaft EW Romanshorn Bankstrasse 6 8590 Romanshorn T 071 466 70 70
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