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NACHHALTIGKEIT

Energiesparmassnahmen für eine nachhaltige Stromversorgung.

Förderprogramm Heisswasser: Wärmepumpen-Boiler

Ein Grossteil der im Haushalt benötigten elektrischen Energie wird für die Wassererwärmung aufgewendet. Der klassische Elektro-Boiler ist bis heute das noch am häufigsten hierzu eingesetzte Gerät. Er ist zuverlässig und günstig in der Anschaffung, jedoch sehr energieintensiv im Betrieb.

Heute gibt es mindestens zwei bewährte Alternativen, welche die Umwelt schonen und die Betriebskosten senken:

1. Die erste ökologische Variante zum Elektro-Boiler ist der Solar-Boiler in Verbindung mit Sonnenkollektoren, welche auf dem Hausdach das Sonnenlicht in Wärme umwandeln. Die Kosten für eine solche Anlage sind jedoch relativ hoch und nicht für jedermann erschwinglich.

2. Eine zweite, ebenfalls ökologische Variante ist der Wärmepumpen-Boiler. Dieser erwärmt das Brauchwasser mittels integrierter Wärmepumpe (WP), indem er der Umgebungsluft Wärme entzieht. Besonders sinnvoll sind diese Boiler in Verbindung mit einer Wohnraumlüftung, um der Abluft zusätzlich Wärme zu entziehen.

Fördersätze

Das EW Romanshorn fördert den Ersatz bestehender Elektro-Boiler durch effiziente WP-Boiler mit einem einmaligen Beitrag von bis zu 50%, max. CHF 600.– der Investitionskosten.
In einem 4-Personen-Haushalt können so jährlich gegen 3’000 kWh elektrische Energie bzw. rund CHF 400.– eingespart werden.

So gehen Sie vor

  • Füllen Sie den Förderantrag aus und reichen Sie diesen beim EW Romanshorn ein. Den Förder­antrag finden Sie in unserem Onlineschalter.
  • Der Antrag muss vor der Auftragsvergabe eingereicht werden. Eine Auftragsvergabe vor Erhalt der Förderzusage erfolgt auf eigenes Risiko.
  • Der Förderentscheid wird schriftlich mitgeteilt.
  • Der WP-Boiler ersetzt einen bestehenden Elektro-Boiler. Die Sanierung oder der Ersatz eines bestehenden WP-Boilers wird nicht gefördert.
  • Der WP-Boiler steht in einem unbeheizten Raum oder bezieht via Kanäle Luft von unbeheizten Räumen oder aus Abluftkanälen.
  • Die Inbetriebnahme muss dem EW Romanshorn gemeldet werden. Erfolgt die Inbetriebnahme nicht innerhalb von 6 Monaten nach Erhalt der Förderzusage, verfällt diese automatisch.
  • Die Förderhöhe beträgt 50% der Gesamtkosten, max. CHF 600.– pro Liegenschaft.
  • Gefördert werden nur Wärmepumpenboiler, welche in der Schweiz und im aktuellen Förderprogramm (ab 01. Januar 2023) gekauft wurden.
  • Gesuchsteller*innen müssen Stromkund*innen des EW Romanshorn sein und während mind. 2 Jahren nach Erhalt des Förderbeitrages Basis-Strom oder Natur-Strom als Stromprodukt beziehen.
  • Die Summe aller Beiträge für die Förderung ist auf CHF 100’000.– limitiert. Die Reihenfolge des Eingangs der Förderanträge ist massgebend. Das EW Romanshorn entscheidet über Art und Höhe der Förderbeiträge abschliessend.
    Der Entscheid ist nicht anfechtbar. Es besteht kein Rechtsanspruch.
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Weitere Informationen

Alle Förderanträge und Newsletter-Ausgaben finden Sie in unserem Onlineschalter.


Genossenschaft EW Romanshorn Bankstrasse 6 8590 Romanshorn T 071 466 70 70
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