NACHHALTIGKEIT
Energiesparmassnahmen für eine nachhaltige Stromversorgung.
Förderprogramm Wasser: Regenwasser-Tank
Mit dem Sammeln von Regenwasser nutzen Sie eine kostenlose und natürliche Ressource zum Bewässern Ihrer Gartenpflanzen und sparen so kostbares Trinkwasser.
Sie möchten lieber in eine Regenwassernutzungsanlage investieren und das Regenwasser nebst der Gartenbewässerung auch zur Toilettenspülung nutzen? Auch diese fördern wir wie unten beschrieben. Bitte beachten Sie, dass das Einleiten von verschmutztem Regenwasser in den Abwasserkanal einer Zustimmung der Gemeinde bedarf. Bitte klären Sie dies im Vorfeld mit der zuständigen Stelle ab. Gefördert werden Regenwasserspeicher, welche mindestens 1’000 l, Wasser speichern können. Die Speicherung kann auch kumuliert in mehreren Regenwasserspeichern / Regenwassertanks erfolgen.
Fördersätze
Die Förderhöhe beträgt 20% der Gesamtkosten, maximal CHF 500.–.
So gehen Sie vor
- Füllen Sie vorgängig zum Kauf den Förderantrag aus und reichen Sie diesen beim EW Romanshorn ein. Den Förderantrag finden Sie in unserem Onlineschalter.
- Die Förderung erfolgt ausschliesslich auf Antrag und nach Prüfung durch das EW Romanshorn.
- Der Förderentscheid wird schriftlich mitgeteilt.
- Die Speichermenge umfasst mindestens 1’000 l, die Speicherung kann auch kumuliert in mehreren Regenwasserspeichern / Regenwassertanks erfolgen.
- Die Förderhöhe beträgt 20% der Gesamtkosten, max. CHF 500.–.
- Gefördert werden nur Regenwasser-Speicher, welche in der Schweiz und im aktuellen Förderprogramm (ab 01. Januar 2023) gekauft wurden.
- Zur Auslösung der Auszahlung muss der Kaufbeleg eingereicht werden.
- Gesuchsteller*innen müssen Wasserkund*innen des EW Romanshorn sein und während mind. 2 Jahren nach Erhalt des Förderbeitrages Wasser über das EW Romanshorn beziehen.
- Die Summe aller Beiträge für die Förderung ist auf CHF 100’000.– limitiert. Die Reihenfolge des Eingangs der Förderanträge ist massgebend. Das EW Romanshorn entscheidet über Art und Höhe der Förderbeiträge abschliessend. Der Entscheid ist nicht anfechtbar. Es besteht kein Rechtsanspruch.