NACHHALTIGKEIT
Energiesparmassnahmen für eine nachhaltige Stromversorgung.
Förderprogramm Mobilität: Elektro-Zweirad
Vor allem dort, wo keine Anbindung an den öffentlichen Verkehr vorhanden ist oder dieser zu viel Zeit in Anspruch nimmt, wird gerne das Auto eingesetzt. Aber es gibt auch andere Mobilitäts-Varianten.
E-Roller oder -Motorräder sind zum Auto eine echte Alternative. Man ist damit zeitlich genauso unabhängig und kann den Arbeitsweg ebenso flexibel und vor allem günstiger bestreiten. E-Roller haben gegenüber ihren Schwestermodellen mit Verbrennungsmotor den Vorteil, dass sie effizienter sind und keine Schadstoffe ausstossen. Ähnliches gilt für E-Fahrräder. Diese unterstützen nach Bedarf den Benutzer beim Pedalen mit stattlicher Elektrokraft und helfen damit merklich beim Überwinden von Steigungen oder zum Erreichen einer höheren Geschwindigkeit. Mit E-Fahrrädern soll der Nutzer animiert werden, das Auto für den kleinen Einkauf oder auch für den Arbeitsweg in der Garage stehen zu lassen. Die Gesundheit wird gefördert und die Umwelt geschont.
Fördersätze
An den Kauf (1. Inverkehrsetzung) eines E-Rollers oder eines E-Fahrrades werden 10% des Kaufpreises, max. CHF 200.– für ein E-Fahrrad bzw. max. CHF 400.– für einen E-Roller ausbezahlt. Als Kaufpreis gilt der Netto-Preis der Grundausstattung ohne zusätzliche Optionen.
So gehen Sie vor
- Füllen Sie den Förderantrag aus und reichen Sie diesen beim EW Romanshorn ein. Den Förderantrag finden Sie in unserem Onlineschalter.
- Die Förderung erfolgt ausschliesslich auf Antrag und nach Prüfung durch das EW Romanshorn. Ein Kauf eines E-Rollers/-Fahrrads vor Erhalt der Förderzusage erfolgt auf eigenes Risiko.
- Der Förderentscheid wird schriftlich mitgeteilt. » Gefördert wird ausschliesslich der Kauf (1. Inverkehrsetzung) von E-Rollern mit einer Reichweite von mindestens 50 km sowie E-Fahrrädern.
- Der Förderbetrag entspricht 10% des Kaufpreises, jedoch max. CHF 400.– für E-Roller, resp. CHF 200.– für E-Fahrräder. Als Kaufpreis gilt der Netto-Preis der Grundausstattung ohne zusätzliche Optionen.
- Ein Kauf via Leasing wird nicht gefördert.
- Die Förderung ist gültig für alle Stromkund*innen des EW Romanshorn und ist auf einen (1) E-Roller oder zwei E-Fahrräder pro Haushalt beschränkt.
- Gefördert werden nur E-Zweiräder, welche in der Schweiz und im aktuellen Förderprogramm (ab 01. Januar 2023) gekauft wurden.
- Gesuchsteller*innen müssen Stromkund*innen des EW Romanshorn sein und während mind. 2 Jahren nach Erhalt des Förderbeitrages Basis-Strom oder Natur-Strom als Stromprodukt beziehen.
- Die Summe aller Beiträge für die Förderung ist auf CHF 100’000.– limitiert. Die Reihenfolge des Eingangs der Förderanträge ist massgebend. Das EW Romanshorn entscheidet über Art und Höhe der Förderbeiträge abschliessend. Der Entscheid ist nicht anfechtbar. Es besteht kein Rechtsanspruch.