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Genossenschaft
– solid und nah |
Durch die Mitgliedschaft
in der Genossenschaft „EW Romanshorn“ erhalten
unsere Kunden die Möglichkeit, sich am Unternehmen zu
beteiligen und die Zukunft im Rahmen der Mitgliedschaftsrechte
mitzugestalten.
Die Gründung unseres Unternehmens in Form einer Korporation
im Jahre 1894 war ein Akt der Selbsthilfe. Sie wurde deshalb
notwendig, weil die damalige Gemein- debehörde es nicht
als ihre Aufgabe betrachtete, die be- stehenden Häuser
mit Wasser und Elektrizität zu versor- gen. Somit profilierte
sich unsere Korporation schon damals als selbständiges
und unabhängiges Unter- nehmen. Allerdings stand die
Mitgliedschaft nur einigen wenigen Grundbesitzern im damals
definierten Korpo- rationsgebiet offen.
Mit Überzeugung haben wir per 1. Oktober 2002 die Ge-
nossenschaft als neue Gesellschaftsform für unsere ehe-
malige Korporation gewählt. Wir betrachten die Umwand-
lung in eine Genossenschaft gleichermassen als zu- kunftsweisend
und traditionell. Damit steht nun allen unseren Energie- und
Wasserkundinnen und Kunden die Mitgliedschaft offen. |
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Mit der Genossenschaft
halten wir auch in Zukunft am Grundgedanken der Gründer,
verstanden als Selbst- hilfe, fest.
Mitglied der Genossenschaft zu werden, ist deshalb für
unsere Kundinnen und Kunden und für das EW Ro- manshorn
der richtige Entscheid für eine gemeinsame Zukunft. |
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| «Mitglied
der Genossenschaft werden – der richtige Entscheid für
eine gemeinsame Zukunft. » |
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Werden Sie
Mitglied:
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Ihr Nutzen:
- Mitbestimmungsrecht
- Generalversammlung mit Rahmenprogramm
- bis zu 6% Verzinsung des Anteilscheins |
Nominalwert des
Anteilscheins:
Fr. 500.- |
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Haben wir Ihr Interesse
geweckt?
Bestellen Sie noch heute die Unterlagen zur Anmel- dung: |
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