Wir lassen mitbestimmen

Genossenschaft – solid und nah

Durch die Mitgliedschaft in der Genossenschaft „EW Romanshorn“ erhalten unsere Kunden die Möglichkeit, sich am Unternehmen zu beteiligen und die Zukunft im Rahmen der Mitgliedschaftsrechte mitzugestalten.
Die Gründung unseres Unternehmens in Form einer Korporation im Jahre 1894 war ein Akt der Selbsthilfe. Sie wurde deshalb notwendig, weil die damalige Gemein- debehörde es nicht als ihre Aufgabe betrachtete, die be- stehenden Häuser mit Wasser und Elektrizität zu versor- gen. Somit profilierte sich unsere Korporation schon damals als selbständiges und unabhängiges Unter- nehmen. Allerdings stand die Mitgliedschaft nur einigen wenigen Grundbesitzern im damals definierten Korpo- rationsgebiet offen.
Mit Überzeugung haben wir per 1. Oktober 2002 die Ge- nossenschaft als neue Gesellschaftsform für unsere ehe- malige Korporation gewählt. Wir betrachten die Umwand- lung in eine Genossenschaft gleichermassen als zu- kunftsweisend und traditionell. Damit steht nun allen unseren Energie- und Wasserkundinnen und Kunden die Mitgliedschaft offen.
 
 
Mit der Genossenschaft halten wir auch in Zukunft am Grundgedanken der Gründer, verstanden als Selbst- hilfe, fest.
Mitglied der Genossenschaft zu werden, ist deshalb für unsere Kundinnen und Kunden und für das EW Ro- manshorn der richtige Entscheid für eine gemeinsame Zukunft.
«Mitglied der Genossenschaft werden – der richtige Entscheid für eine gemeinsame Zukunft. »

Werden Sie Mitglied:

Ihr Nutzen:
- Mitbestimmungsrecht
- Generalversammlung mit Rahmenprogramm
- bis zu 6% Verzinsung des Anteilscheins
Nominalwert des Anteilscheins:
Fr. 500.-
Haben wir Ihr Interesse geweckt?
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